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Datenbank für die neuen Meldepflichten jetzt verfügbar

Frankfurt am Main, (OnlineBroker-Portal.de), 06.09.2012

Mit dem Inkrafttreten des § 34d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) kommen auf Wertpapierdienstleister ab dem 1. November 2012 neue Anzeigenpflichten zu. Bestimmte Mitarbeiter müssen demnach Mindestqualifikationen erfüllen und in einer von der BaFin geführten Datenbank registriert werden. Ebenso sind der Aufsichtsbehörde Beschwerden gegenüber Mitarbeitern zu melden. Seit dem 3. September steht nun bei der BaFin die Datenbank für die Meldungen zur Verfügung. Ziel des Verfahrens ist ein erhöhter Anlegerschutz.


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